Eine offene und faire Gestaltung des Anwaltshonorars ist besonders wichtig. Jede rechtliche Angelegenheit ist unterschiedlich – deshalb bestehen auch verschiedene Möglichkeiten der Abrechnung:
Abrechnung nach Tarif (RATG / AHK)
Die Verrechnung anwaltlicher Leistungen erfolgt grundsätzlich nach den Bestimmungen des Rechtsanwaltstarifgesetzes (RATG) bzw. den Allgemeinen Honorar-Kriterien (AHK).
Diese gesetzlichen Grundlagen beinhalten einen umfangreichen Leistungskatalog für anwaltliche Leistungen und bestimmt die angemessene Entlohnung in Abhängigkeit vom Streitwert oder einer vorgegebenen Bemessungsgrundlage. Damit sorgen das RATG und die AHK für eine transparente, nachvollziehbare und einheitliche Honorargestaltung.
Stundensatz
Eine Abrechnung nach Zeitaufwand bietet sich insbesondere dann an, wenn der Umfang der anwaltlichen Tätigkeit zu Beginn nicht genau feststeht. Durch die Vereinbarung eines Stundenhonorars wird Ihnen gegenüber der tatsächlich angefallene Zeitaufwand verrechnet. Diesen können Sie mithilfe einer Leistungsaufstellung auch transparent nachvollziehen.
Pauschalhonorar
Für einzelne Angelegenheiten, bei denen der anfallende Aufwand klar bestimmt werden kann, besteht die Möglichkeit ein Pauschalhonorar zu vereinbaren. Das schafft Planungssicherheit für den Mandanten.
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