unternehmens-und-gesellschaftsrecht

Personengesellschaften in Österreich

In Österreich unterscheidet man verschiedene Gesellschaftsformen, die sich vor allem in Haftung, Organisation und Gründungsaufwand unterscheiden. Grob werden sie in Personen- und Kapitalgesellschaften unterteilt. Hier sollen die verschiedenen Personengesellschaften kurz dargestellt werden. 

Personengesellschaften sind dadurch geprägt, dass die Gesellschafter meist persönlich verbunden sind und je nach Rechtsform auch persönlich haften. Zu ihnen zählen insbesondere die GesbR, die OG, die KG und die stille Gesellschaft. Sie bieten viel Flexibilität und lassen sich meist einfacher gründen als Kapitalgesellschaften.

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR)

Die GesbR ist die einfachste Form der Personengesellschaft. Sie entsteht durch Vertrag zwischen mindestens zwei Personen, die gemeinsam einen Zweck verfolgen, und eignet sich vor allem für flexible Kooperationen ohne hohen Gründungsaufwand.

Vorteile:

  1. Sehr einfache Gründung.
  2. Weitgehend formfrei.
  3. Hohe Flexibilität in der Gestaltung.

Nachteile:

  1. Keine eigene Rechtspersönlichkeit.
  2. Je nach Ausgestaltung persönliche Haftungsrisiken.
  3. Für den unternehmerischen Dauerbetrieb oft nur eingeschränkt geeignet.
Offene Gesellschaft (OG)

Die OG ist eine auf unternehmerische Tätigkeit ausgerichtete Personengesellschaft, bei der alle Gesellschafter aktiv mitwirken und grundsätzlich unbeschränkt haften. Sie wird vor allem dann gewählt, wenn mehrere Personen gemeinsam ein Unternehmen führen wollen.

Vorteile:

  1. Einfache und kostengünstige Gründung.
  2. Keine Kapitalaufbringungs- oder Kapitalerhaltungsvorschriften.
  3. Hohe Flexibilität und gute Handlungsfähigkeit.

Nachteile:

  1. Persönliche, unbeschränkte und solidarische Haftung aller Gesellschafter.
  2. Höheres privates Risiko.
  3. Für reine Kapitalbeteiligungen weniger geeignet.
Kommanditgesellschaft (KG)

Die KG verbindet zwei Gesellschaftertypen: den Komplementär mit unbeschränkter Haftung und den Kommanditisten mit beschränkter Haftung. Dadurch eignet sie sich besonders, wenn neben den aktiv tätigen Gesellschaftern auch reine Kapitalgeber beteiligt werden sollen.

Vorteile:

  1. Beteiligung von Kapitalgebern möglich.
  2. Haftung der Kommanditisten beschränkt.
  3. Flexible Struktur und einfache Gründung.

Nachteile:

  1. Komplementäre haften unbeschränkt.
  2. Ungleichgewicht zwischen den Gesellschaftergruppen.
  3. Etwas komplexere Struktur als bei der OG.
Stille Gesellschaft

Die stille Gesellschaft ist eine Innengesellschaft und tritt nach außen nicht in Erscheinung. Der stille Gesellschafter beteiligt sich am Unternehmen eines anderen und erhält im Gegenzug in der Regel eine Beteiligung am Gewinn.

Vorteile:

  1. Keine Außenwirkung der Beteiligung.
  2. Hohe Flexibilität.
  3. Geeignet für stille Kapitalbeteiligungen.

Nachteile:

  1. Keine aktive Außenstellung.
  2. Meist nur eingeschränkte Mitspracherechte.
  3. Stark vom Unternehmen des Hauptgesellschafters abhängig.

WICHTIG

Die Wahl der passenden Gesellschaftsform sollte immer sorgfältig an die jeweiligen wirtschaftlichen, rechtlichen und persönlichen Bedürfnisse angepasst werden. Welche Rechtsform im Einzelfall am sinnvollsten ist, hängt insbesondere von den Zielen des Unternehmens, der gewünschten Haftungssituation, der geplanten Zusammenarbeit der Gesellschafter sowie von steuerlichen und organisatorischen Überlegungen ab. Eine fundierte rechtliche Beratung ist daher unerlässlich, um eine individuell passende und tragfähige Lösung zu finden.

Michael Egger, Rechtsanwalt in Dornbirn