strafrecht

Was ist Notwehr

Sie haben nur versucht sich zu verteidigen und jetzt wirft man Ihnen eine Straftat vor?

 

Grundsätzlich liegt aus rechtlicher Sicht z.B.: eine Körperverletzung vor, wenn man von einer Person angegriffen wird, sich verteidigt und dabei den Angreifer verletzt. Eine solche Körperverletzung ist eigentlich gemäß § 83 StGB immer gerichtlich strafbar.

 

Eine Person darf sich aber im Rahmen der Notwehr verteidigen und eine Notwehrhandlung vornehmen. Notwehr ist ein gesetzlich normierter Rechtfertigungsgrund. Liegt sohin der Rechtfertigungsgrund der Notwehr vor, ist eine Körperverletzung nicht strafbar.

Wann darf man sich wehren?

Zentraler Ausgangspunkt für das Entstehen eines Notwehrrechts ist, dass sich jemand in einer Notwehrsituation befindet und die Abwehr des Angriffs notwendig ist.

Eine Notwehrsituation liegt vor, bei einem

– gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden
– rechtswidrigen
– Angriff
– auf notwehrfähige Rechtsgüter.

Entscheidend ist immer die objektive Beurteilung der Situation zum Tatzeitpunkt. Subjektive Angst oder das nachträgliche Gefühl, im Recht gewesen zu sein, genügen nicht, um eine Notwehrlage zu begründen.

Wann ist ein Angriff gegenwärtig oder unmittelbar drohend?

Ein Angriff ist gegenwärtig, solange er tatsächlich andauert. Niemand darf aber gezwungen werden zu warten, bis sein notwehrfähiges Rechtsgut verletzt worden ist, weshalb eine Notwehrsituation auch darin besteht, wenn ein Angriff unmittelbar droht. Unmittelbar drohend ist ein Angriff, wenn er kurz bevor steht. Wenn zum Beispiel ein Angreifer zum Schlag oder Stich ausholt.

ACHTUNG

Keine Notwehr liegt vor, wenn der Angriff bereits beendet ist. Hat der Angreifer zum Beispiel zugeschlagen und wendet sich danach ab, darf nicht mehr nachträglich attackiert werden.

Was bedeutet „Rechtswidrigkeit“ des Angriffs?

Der Angriff muss auch rechtswidrig sein.  Gegen rechtmäßiges Vorgehen ist keine Notwehr zulässig.

Handelt der Angreifer sohin selbst gerechtfertigt, etwa im Rahmen einer rechtmäßigen Amtshandlung (zum Beispiel die Polizei), scheidet Notwehr aus. Auch die “Notwehr gegen Notwehr” ist nicht erlaubt, da ein Angriff im Rahmen der Notwehr nicht mehr rechtswidrig ist.

Was ist ein Angriff iSd Notwehr?

Darunter versteht man ein menschliches Verhalten, das die Verletzung von notwehrfähigen Rechtsgütern erwarten lässt. Es muss sich dabei um ein aktives Vorgehen handeln.

Ein rein passives Verhalten stellt grundsätzlich keinen Angriff iSd der Notwehr dar. Legt sich etwa eine Person aus Protest flach auf den Boden, ohne sich zu bewegen, greift sie die Polizisten, die sie festnehmen wollen, nicht an.

Was sind die notwehrfähige Rechtsgüter?

Die Abwehr eines Angriffs ist nur dann im Rahmen der Notwehr gerechtfertigt, wenn sich der Angriff auf ein notwehrfähiges Rechtsgut richtet.

Nur die folgenden Rechtsgüter dürfen gegenüber rechtswidrigen Angriffen verteidigt werden:

– Leben,
– Gesundheit,
– körperliche Unversehrtheit,
– sexuelle Integrität und Selbstbestimmung,
– Freiheit und
– Vermögen.

ACHTUNG

In Österreich gibt es keine Notwehr wegen Verletzungen der Ehre. Das heißt: Eine bloße Beleidigung rechtfertigt niemals einen körperlichen Angriff auf eine Person.

Was ist bei der notwendigen Verteidigung zu beachten?

Die Abwehr des rechtswidrigen Angriffs muss notwendig sein. Notwendig sind jene Handlungen, die den Angriff sofort und endgültig abwehren und von den verfügbaren Mitteln das Schonendste darstellen.

Wo liegen die Grenzen der Notwehr?

Eine Notwehrhandlung, die sich innerhalb der zulässigen Grenzen hält, rechtfertigt die Verletzung des Angreifers. Jede darüber hinausgehende Beeinträchtigung der Rechtsgüter des Angreifers ist als Notwehrexzess (Notwehrüberschreitung) rechtswidrig.

Eine Notwehrüberschreitung liegt sohin vor, wenn der Angriff mit unverhältnismäßigen Mitteln abgewehrt wurde. In diesem Fall kann man sich selbst strafbar machen, obwohl man zuvor selbst angegriffen wurde.

Wird zum Beispiel eine Person geohrfeigt und prügelt daraufhin auf den Angreifer mit einem Baseballschläger auf ihn ein, liegt Notwehrexzess (Notwehrüberschreitung) vor. Das Opfer macht sich dadurch selbst strafbar.

In diesem Zusammenhang ist jedoch zu unterscheiden: Wenn die Überschreitung bloß aus Bestürzung, Furcht oder Schrecken erfolgt, entfällt die Bestrafung wegen vorsätzlicher Begehung der Tat. In solchen Fällen kommt eine Strafbarkeit lediglich in Betracht, wenn die Überschreitung auf Fahrlässigkeit beruht und die fahrlässige Begehung der entsprechenden Tat ausdrücklich mit Strafe bedroht ist.

Was ist Putativnotwehr?

Die genannten Fallkonstellationen sind von den Fällen der Putativnotwehr zu unterscheiden. Darunter versteht man die irrtümliche Annahme einer Notwehrsituation. Dabei kann man nicht wegen vorsätzlicher, sondern nur noch wegen fahrlässiger Tatbegehung bestraft werden.

FAZIT:

Auch bei behaupteter Notwehr, wird häufig ein Strafverfahren eingeleitet. Die Voraussetzungen der Notwehr sind in der Praxis oft wesentlich komplizierter, als sie auf den ersten Blick erscheinen. 

Schon kleine Details können entscheidend dafür sein, ob tatsächlich eine Notwehrlage vorliegt oder nicht. Damit vor Gericht die richtigen Argumente hervorgebracht und die „Karten richtig ausgespielt“ werden, sollte frühzeitig ein Strafverteidiger zu Rate gezogen werden.

Michael Egger, Rechtsanwalt in Dornbirn